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Marko Schiemann MdL (CDU) / Carsten Biesok MdL (FDP)

Schiemann/Biesok: Experten bestätigen geplantes sächsisches Versammlungsrecht

Im Sächsischen Landtag hat heute die Anhörung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses zum CDU/FDP-Entwurf eines „Gesetzes über die landesrechtliche Gestaltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge“ stattgefunden. Mit dem Entwurf soll das Ziel der Koalitionsvereinbarung umgesetzt werden, das Versammlungsrecht zu ändern, um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen.

Zur Anhörung erklärt Marko Schiemann, rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion:

„Der Mut des Gesetzgebers, einen derartigen Gesetzentwurf vorzulegen, wurde durch die Sachverständigen bestärkt. Wir werden die Anhörung sorgfältig auswerten und dem Expertenrat wo immer notwendig Rechnung tragen. Ziel bleibt es weiterhin, den Versammlungsbehörden eine Handhabe gegen Extremisten zu geben, sobald Ordnung und Sicherheit gefährdet sind oder die Würde von Opfern der Diktaturen mit Füßen getreten wird. Die Dresdner Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf ein stilles Gedenken an die Opfer der Bombennacht vom 13. Februar 1945.“

Zudem erklärt Carsten Biesok, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Die Anhörung hat gezeigt, dass die Koalition mit ihrem Gesetzentwurf auf einem guten Weg ist. Kein einziger der Fachleute hat den Entwurf als verfassungswidrig abgelehnt. Prof. Dr. Dirk Heckmann von der Universität Passau hielt ihn beispielsweise ausdrücklich für verfassungsrechtlich unbedenklich. Das Demonstrationsrecht bleibe im Wesentlichen unangetastet, werde nicht verschärft, sondern nur zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung konkretisiert.

Auch Prof. Dr. Christian Pestalozza von der FU Berlin äußerte Sympathie für den Entwurf, der mutig und richtig sei. Mit Blick auf die jüngste ‚Wunsiedel-Entscheidung’ des Bundesverfassungsgerichts verwies er darauf, dass die Richter ausdrücklich zugelassen haben, Gesetze zielgerichtet gegen positive Äußerungen zum Nationalsozialismus zu erlassen.

Die Koalitionsfraktionen werden das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das nach dem Einbringen des Gesetzentwurfs gesprochen wurde, nun aufmerksam prüfen, ob und welche Auswirkungen und Anregungen sich für den Entwurf ergeben.“

Dresden, 25. November 2009



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