Entschließung zum Jahrestag des Volksaufstandes am 17. Juni 1953
Am 17. Juni 1953 stellten sich viele Frauen und Männer mutig gegen die Diktatur der SED. Die Menschen sind auf die Straße gegangen, um ihren Unmut über die schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen in der sozialistischen DDR zu bekunden. Aus der Forderung nach Rücknahme der Normerhöhungen wurden politische Forderungen. Aus dem Arbeiteraufstand entwickelte sich ein Volksaufstand. Die Demonstranten verlangten Freiheit, Demokratie, Menschenrechte und vor allem die Wiedervereinigung Deutschlands. Es war der erste Aufstand gegen eine Diktatur im sowjetischen Machtbereich des damaligen Ostblocks. Die Menschen in der sowjetischen Besatzungszone waren enttäuscht, dass die nationalsozialistische durch eine kommunistische Diktatur abgelöst worden war. Der Wille zur Freiheit wurde aber mit Gewalt von der sowjetischen Besatzungsmacht niedergeschlagen.
Den Frauen und Männern des 17. Juni 1953 kommt das historische Verdienst zu, sich gegen das Unrecht der SED-Diktatur vor den Augen einer Weltöffentlichkeit aufgelehnt zu haben. Sie wiesen der erfolgreichen friedlichen Revolution des Herbstes 1989 den Weg.
Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages leistet ihren Beitrag, die Erinnerung an das Unrecht der SED und deren Opfer lebendig zu halten. Sie würdigt vielfältige Formen und Veranstaltungen des Gedenkens. Orte der historischen Ereignisse des Aufstandes sind wichtige Gedenkorte, ebenso Orte, die mit den Verbrechen des SED-Staates und des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR eng verbunden sind. Hier wurde bewusst gegen die Würde von Menschen gehandelt. Menschenrechtsverletzungen waren an der Tagesordnung.
Allen Versuchen der Geschichtsfälschung treten wir entschieden entgegen. Es ist eine wichtige Aufgabe der heutigen Zeit, das Wissen um die historischen Zusammenhänge an die nachfolgenden Generationen weiter zu geben. Freiheit und Menschenwürde sind unantastbare Grundrechte, die seit 60 Jahren unter dem Schutz des Grundgesetzes stehen. Dank der friedlichen Revolution gilt das Grundgesetz für alle Deutschen. Die Werte der freiheitlichen Demokratie müssen von den Bürgern selbst aktiv verteidigt werden.
Eine besonders wichtige Rolle kommt den sächsischen Gedenkstätten und der Begegnung mit Zeitzeugen zu. Damit allen Schülerinnen und Schülern der Zugang in eine Gedenkstätte ermöglicht werden kann, regt die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages Fahrtkostenzuschüsse an. Auch für kommende Generationen soll mit Hilfe der Gedenkstätten die nachhaltige Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR erhalten bleiben. Das stärkt die Reflexionsfähigkeit und sensibilisiert die jungen Menschen für aktuelle Gefährdungen der heutigen Demokratie. Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages regt darüber hinaus an, mit Zeitzeugen z. B. über Schüleraustauschprogramme oder Schulpartnerschaften westdeutschen Schülern die authentische Begegnung mit der DDR-Geschichte zu ermöglichen.
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