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Prof. Dr. G. Schneider MdL - Rede zur Unterrichtung durch den 2. Untersuchungsausschuss der 4. Wahlperiode

140. Plenarsitzung am 26. Juni 2009 - DS 4/9265 und 4/9422 (TOP 2)

Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

das Prinzip der Gewaltenteilung ist wesentlicher Bestandteil des demokratisch verfassten Rechtsstaates. Im gewaltengeteilten Staat nimmt die Justiz neben Legislative und Exekutive eine herausragende Rolle wahr. Art. 20 Abs. 2 des Grundgesetzes bestimmt:

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Ohne eine funktionsfähige Justiz ist die freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht denkbar. Dies gilt für den Bund, dies gilt für die Länder, und dies gilt auch für uns im Freistaat Sachsen. Hier liegt der wesentliche Unterschied zu totalitären Systemen.

Und hier, meine Damen und Herren, sage ich mit aller Entschiedenheit: Wir haben eine unabhängige, eine selbstbewusste und wir haben vor allem eine integre Justiz!

Mit welchen Behauptungen ist der 2. Untersuchungsausschuss gestartet:

§ Am 5. Juni 2007 hat der Abgeordnete Klaus Bartl zum Antrag der Linksfraktion.PDS (Drs 4/8822) ausgeführt:
"Hier im Freistaat Sachsen ist es einer zahlenmäßig keineswegs kleinen Gruppe von herausgehobenen Personen im Bereich von Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei gelungen, ein nach bisherigen Erkenntnissen in der deutschen Politik- und Kriminalgeschichte noch nicht da gewesenes Netzwerk aufzubauen unter dessen Wirkung in zumindest regional begrenzten Bereichen die in den Staatsgrundsätzen angelegte Gewaltenteilung praktisch paralysiert, gelähmt, aufgehoben war".

§ In einer Presseinformation vom 12.06.2007 (235/2007) hat der Fraktionsvorsitzende der Linken Dr. Hahn ergänzt:
"Wir sehen uns in unseren Befürchtungen bestärkt, dass die sächsische Justiz aus eigener Kraft den zu Tage getretenen Sumpf nicht trockenlegen kann und allenfalls Bauernopfer gesucht werden, um das Gros der Vorwürfe ohne vollständige Aufklärung unter den Teppich kehren zu können".

Was haben die Ermittlungen im 2. Untersuchungsausschuss zu diesen von Herrn Bartl und Herrn Dr. Hahn aufgestellten Behauptungen ergeben?

Nichts, aber auch gar nichts.

Was ist im Bereich von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren diesbezüglich herausgekommen?

An den aufgestellten Behauptungen war nichts,
aber auch gar nichts dran!

Nicht ein vor dem Untersuchungsausschuss vernommener Zeuge oder Zeugin hat das Behauptete auch nur im Ansatz bestätigt. Die These vom Sachsensumpf ist in der Tat eine Legende.

Was im Ergebnis des Untersuchungsausschusses bleibt, sind im Sachzusammenhang Justiz 3 bittere Erkenntnisse:

1.

Vor allem Ihr Verhalten, Herr Bartl und Herr Dr. Hahn, hat das Ansehen der Richterschaft und der Staatsanwälte im Freistaat Sachsen insgesamt diskreditiert. Das dies so ist, haben Sie offensichtlich in Kauf genommen. Sie, Herr Bartl, haben die Existenz korruptiver und krimineller Netzwerke in Unkenntnis der Aktenlage als „feststehend und belastbar" bezeichnet (vgl. S. 6583 des Plenarprotokolls vom 5. Juni 2007). Für diese Art der Stimmungsmache, Herr Bartl, sollten Sie sich schämen!

2.

Sie haben auch nicht davor zurückgeschreckt, einzelne Richter oder Staatsanwälte zu diffamieren, und ich möchte ergänzen, regelrecht in den Dreck zu ziehen: Es geht um die Behauptung, dass Justizangehörige Teil korruptiver Netzwerke gewesen sein sollen. Konkret ging es in der Presse um die Namen Röger und Niemeyer. Sie, Herr Bartl, haben vom Justizminister am 12. Juni 2007 (vgl. Presseinformation 236/2007) einen Bericht unter anderem über die Suspendierung Betroffener verlangt. Weiter haben Sie geäußert (vgl. "Junge Welt, Interview vom 21.01.1988):

"Ich wusste, gegen wen die beiden ehemaligen Prostituierten vor der Staatsanwaltschaft aussagen würden: Gegen einen Richter des Landgerichts Leipzig, einen Amtsgerichtspräsidenten und einen früheren Vorsitzenden Richter am Dresdner Oberlandesgericht – Vizepräsident war der sogar. Diese drei sollen in dem Bordell, in dem die beiden Frauen arbeiteten, die Dienste Prostituierter in Anspruch genommen haben. Dieses Etablissement dürfte aber der Schlüssel für spätere Abhängigkeiten vom Rotlichtmilieu sein.

Auf die Frage "Das heißt, Sie fordern die sofortige Suspendierung dieser beschuldigten Juristen?", haben Sie wörtlich geantwortet:

"Das, was ich dem Spiegel entnehme, ist wesentlich mehr als nur ein Anfangsverdacht. Der Jurist nennt das gemeinhin »dringender Tatverdacht«. Jeder Polizist, der in einer Kaufhalle Angelzubehör mitnimmt, wird sofort suspendiert".

Abgesehen davon, dass diese Behauptungen von keinem Zeugen und keiner Zeugin bestätigt worden sind: Herr Bartl, das, was Sie damit wollen, bezeichne ich als Gesinnungsstrafrecht der übelsten Sorte!

Schauen Sie einmal in die Frankfurter Rundschau, die in ihrer heutigen Ausgabe berichtet, wie der ehemalige Leipziger Richter Jürgen Niemeyer im angeblichen Sachsensumpf seinen Ruf verloren hat. gegen ihn war das Gerücht verbreitet worden, er habe in einem Kinderbordell verkehrt. Herr Niemeyer ist ebenso ein Opfer der haltlosen Gerüchte geworden wie die die damaligen Mädchen, die in diesem Kinderbordell zur Prostitution gezwungen worden sind. Und sie sind nicht nur pfer sexuellen Missbrauchs geworden, sondern auch Opfer von Journalisten und angeblichen Aufklärern, die zwei der jungen Frauen zu Verleumdungen verleitet haben, für die sie sich jetzt verantworten müssen. Auch das muss hier einmal gesagt werden!

Meine Damen und Herren,

sämtliche Anschuldigungen, die gegen Herrn Niemeyer vorgebracht worden sind - Strafvereitelung im Amt, er sei jemand, der gelegentlich sexuell auf Kinder zurückgreife - haben sich als haltlos, als Luft erwiesen.

Ich bedaure die gegen die genannten Justizbediensteten erhobenen Vorwürfe zutiefst. Und auch die von Ihnen, Herr Bartl, mit betriebene öffentlich betriebene Vorverurteilung von Personen bedauere ich ebenso.

3.

Ganz eindeutig den Bogen überspannt hat die Opposition jedoch bei Verlautbarungen zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen Personen im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss, und nicht nur dort.

Jüngstes Beispiel: Das Verhalten bei dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Dresden gegen den Abgeordneten Karl Nolle wegen Subventionsbetruges. Ich werde mich hüten, mich zum Tatvorwurf oder zu den näheren Umständen des öffentlichen Bekanntwerdens der Ermittlungen zu äußern. Mit geht es hier um Anderes:

Herr Lichdi hat in der Plenardebatte vom 14. Mai 2009 (S. 11398 f.) folgendes gesagt:

„Aber der Fall Nolle wirft auch noch andere Fragen auf. Hier müssen wir auch sehr sorgfältig formulieren. Ich sage es einfach mal so. Für mich drängt sich eindeutig der Verdacht auf, dass hier ein missliebiger Abgeordneter mit dem Mitteln der Justiz mundtot gemacht werden soll. Ich sage das ganz bewusst. Ich glaube in dieser Frage nicht mehr, dass es sich tatsächlich um ein Verfahren handelt, das die Justiz rein aus rechtlichen Aspekten heraus eingeleitet hat. Ich glaube, hier wurde gedreht, um Karl Nolle in ein schlechtes Licht zu rücken. Wenn dem tatsächlich ..."

Herr Lichdi, meinen Sie im Ernst, gegen Herrn Nolle solle nicht ermittelt werden, weil er ein "missliebiger Abgeordneter" sei, obwohl jeder andere Bürger wegen Subventionsbetruges zur Rechenschaft gezogen wird?

Meine Damen und Herren,

das Verhalten von Herrn Lichdi hat System: Im Zusammenhang zu den Ermittlungsverfahren gegen Personen im Bereich des Untersuchungsausschusses hat sich Herr Lichdi am 14. Mai 2009 in bemerkenswerter Weise im Plenum geäußert (S. 11399 des stenografischen Protokolls):

„Es gibt ja noch andere Fälle. Ich möchte nur daran erinnern, wie die Staatsanwaltschaften mit allen Zeugen, Beamten und Mitarbeitern von Verwaltungen in Sachsen umgehen, die eine andere Version über den sogenannten Sachsensumpf und die Aktenaffäre verbreiten. Das ist schon sehr erstaunlich. Aufgrund einer Kleinen Anfrage von mir im März kam heraus, dass mehr als 70 Disziplinar- und Ermittlungsverfahren in dieser Angelegenheit gegen Journalisten, Mitarbeiter der sächsischen Verwaltung und andere geführt werden. Das ist mittlerweile ein Großverfahren. All dies geschieht offensichtlich, um die Versionen der Staatsregierung zu stützen."

Für mich sind derartige Auslassungen erschütternd, zumal sie von einem Rechtsanwalt - Herrn Lichdi - kommen. Sie wollen Glauben machen, dass Journalisten oder Zeugen deshalb einer Strafverfolgung ausgesetzt werden, weil sie eine andere Version als die Staatsregierung über den „Sachsensumpf" und die Aktenaffäre vertreten.

Herr Lichdi: In den Ermittlungsverfahren sollen keine politischen Schlachten mit anderen Mitteln geschlagen werden. Es geht vielmehr darum, Persönlichkeitsrechte von Personen, die zum Ziel erweislich unwahrer Vorwürfe geworden sind, vor Verleumdung zu schützen. Es geht darum, und es geht darum, die Rechtsordnung vor strafbewehrten uneidlichen Falschaussagen zu schützen. Das ist der Punkt, und nichts anderes. Der Kollege Lichdi und manch anderer Oppositionsabgeordneter offenbaren ein ersichtlich gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat. Sie befinden sich auf dem Weg zu einem Gesinnungsstrafrecht übelster Sorte.

4.

Nein, meine Damen und Herren,

um nicht missverstanden zu werden und um es klar zu sagen: Wo es Anhaltspunkte für Missstände in der Justiz gibt, darf es kein Pardon geben, das steht außer Frage, ohne jeden Abstrich. Deshalb hat es auch die CDU-Fraktion im Ausschuss beispielsweise missbilligt, dass die Staatsanwaltschaft im Dezember 2008 gegen den Zeugen Wehling unmittelbar nach dessen Aussage vor dem Ausschuss ein Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage eingeleitet hat, obwohl Wehling seine Aussage noch gar nicht beendet hatte. Das ist das Eine.

Das Andere ist: Der Untersuchungsausschuss hat klar herausgearbeitet, dass in unserer Sächsischen Justiz kein "Sumpf" und kein "Feucht-Biotop" besteht. Wir haben eine integre Justiz.

Wir wollen keine real nicht existierende Justiz, wie es sie hier bis 1989 gegeben hat.

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

den Richterinnen, Richtern, den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten zolle ich ausdrücklich großen Respekt für ihre Arbeit, die sie im Freistaat Sachsen leisten.





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