Home Fraktion Abgeordnete Basics Presse Themen Intranet CDU
 

THEMEN



Patrick Schreiber MdL - Rede zu „Gemeinschaftsschulen"

6. Plenarsitzung am 10. Dezember 2009 - Antrag der Fraktion GRÜNE (Drs 5/602)

Es gilt das gesprochene Wort! 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Lassen Sie mich meine Ausführungen mit einem Zitat von Josef Kraus, dem Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes beginnen.

In seinem aktuellen Buch: „Ist die Bildung noch zu retten?" stellt er auf ironische Weise fest:

„Dumme Schüler gibt es nicht mehr, faule schon gleich gar nicht; sie wurden von der Schule einfach nicht entsprechend gefördert bzw. motiviert. Und schwer erziehbare Kinder sind eben verhaltensoriginell."

Sehr geehrte Damen und Herren,

wieder einmal beschäftigen wir uns heute mit Anträgen zum Thema Gemeinschaftsschule.

Dieses Thema zieht sich seit der Wiedergründung des Freistaates Sachsen wie ein rot-rot-grüner Faden durch die sächsische Bildungspolitik.

Sachsen hat sich nach seiner Neukonstituierung im Jahr 1990 bewusst für das gegliederte Schulsystem entschieden und die Erfolge dieses Systems lassen sich eindeutig durch den innerdeutschen Ländervergleich der PISA-Studien sowie durch den Bildungsmonitor der vergangenen Jahre nachweisen.

Der Freistaat Sachsen hat in der vergangenen Legislaturperiode an insgesamt neun Standorten im Rahmen von Schulversuchen sogenannte Gemeinschaftsschulen befristet zugelassen.

Bei diesen Schulen handelt es sich um „Schulen mit besonderem pädagogischen Profil", die wissenschaftlich begleitet und schlussendlich evaluiert werden. So sieht es auch der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vor.

Meine Damen und Herren!

Wie die Bezeichnung „Schulversuch" - schon sagt, - und die Betonung liegt dabei auf dem Wort Versuch - ging es nie darum, in Sachsen flächendeckend sogenannte Gemeinschaftsschulen einzuführen. Das müssten Sie, liebe Kollegen der SPD, eigentlich genauso gut wissen, wie wir.

Vielmehr ging es darum, zu untersuchen, welche pädagogischen und wissenschaftlichen Ableitungen aus diesen Schulversuchen gezogen werden können und wie diese künftig in unser sächsisches Schulsystem integriert werden könnten.

Demzufolge ist es nur logisch, dass diese Schulversuche nach der festgelegten Zeit enden werden.

Allerdings steht außer Frage, dass Schüler die bereits heute in diesen Schulen eingeschult sind, weiterhin im Rahmen des Schulversuches unterrichtet werden und unter diesen Bedingungen auch ihren Schulabschluss machen können. Den Schülern entstehen somit auch künftig keinerlei Nachteile.

Insofern sind die Proteste der Eltern aber vor allem die Worthülsen der Opposition gegen die Beendigung des Schulversuches nicht wirklich nachvollziehbar.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

das Beispiel Hamburg zeigt, dass Eltern eben nicht, wie von der Opposition wiederholt behauptet, das längere gemeinsame Lernen favorisieren.

Das Ziel der Koalitionsfraktionen besteht in erster Line darin, jedem Schüler einen optimalen Schulerfolg zu ermöglichen.

Wir sind der Meinung, dass eine dauerhafte Senkung der Schulabbrecherquote unter Beachtung der individuellen Förderung und gezielten Betreuung von Schülern nur im gegliederten Schulsystem möglich ist. Die aktuellen Zahlen bestätigen unsere Auffassung nachdrücklich.

Die dauerhafte Einführung von Gemeinschaftsschulen steht für uns folglich nicht zur Debatte. Sie ist darüber hinaus auch nicht mit § 4 des Sächsischen Schulgesetzes vereinbar und eine diesbezügliche Gesetzesänderung lehnen wir weiterhin ab.

Zunächst vielen Dank!

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Mit der Weiterentwicklung der sächsischen Mittelschulen hin zu Oberschulen, wird es in den kommenden Jahren gelingen, den entstehenden Fachkräftebedarf der sächsischen Wirtschaft zu decken.

Die heutige Mittelschule und künftige sächsische Oberschule muss weiterhin das Herzstück der sächsischen Bildungslandschaft sein.

Umso unverständlicher ist Ihre Kritik, werte Frau Dr. Stange, die Oberschule verkäme zu einer Restschule. Vor allem deshalb unverständlich, weil doch unter dem Diktat der SPD das Zugangskriterium zum Gymnasium auf 2,5 abgesenkt wurde, und so der von ihnen betitelte „Rest" an den Mittelschulen verblieben ist.

Die Einführung einer zweiten Bildungsempfehlung nach der sechsten Klasse ermöglicht es künftig auch später, als nach der vierten Klasse, den Weg an ein sächsisches Gymnasium zu gehen.

Sie ergänzt somit auch unser Bestreben, die heutige Mittelschule zu einer wirklichen „Fachkräfteschmiede" weiterzuentwickeln und die Qualität des sächsischen Abiturs weiter zu erhöhen.

Meine Damen und Herren,

die Schulzeit dient der Vermittlung von Wissen ebenso wie von sozialen Kompetenzen. Sie begründet damit einen Leistungsanspruch.

Dieser Leistungsanspruch ist die Grundlage für einen erfolgreichen Schulabschluss und damit für reale Chancen am Arbeitsmarkt.

 

Lassen Sie mich deshalb abschließend mit einem zweiten Zitat des Präsidenten des Deutschen Lehrerverbandes, Herrn Josef Kraus enden:

„Ist die Bildung also noch zu retten? Ja, natürlich! Aber sie ist nicht zu retten mit der Abrissbirne, sondern indem sich Deutschland endlich seiner Stärken besinnt, weg kommt von der typisch deutschen Selbstverleugnung, aufhört zu meinen, man müsse das Rad ständig neu erfinden, und vor allem Abstand davon nimmt, eine überstürzte Reform auf die andere drauf zu satteln."

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!





Seitenanfang | | Textversion


Kontakt Links Impressum CDU Fraktion


Suche in Themen
Suchtext: