Heute hat das Bundeskabinett den Weg für die Abschaffung des Paragrafen 219a StGB freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet.
Dazu sagt die CDU-Gesundheitspolitikerin Daniela Kuge: „Die heutige Entscheidung der Bundesregierung halte ich für falsch. Bei einem Schwangerschaftsabbruch handelt es sich nicht nur um einen einfachen medizinischen Eingriff, sondern auch um eine wichtige Entscheidung, welche ein ungeborenes Leben betrifft und die daher nicht leichtfertig getroffen werden sollte.“
Kuge betont: „Ich sehe es als zwingend notwendig an, dass vor dem Eingriff eine umfangreiche Beratung erfolgt - mit einer sich anschließenden Bedenkzeit. Der bisherige Paragraf 219a zielte eben auf diese objektive und seriöse Beratung ab. Im Rahmen der Beratung wird den schwangeren Frauen aufgezeigt, wo sie gegebenenfalls einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen könnten. Damit hatten betroffene Frauen bisher bereits die Möglichkeit, sich umfassend zu informieren, welcher Arzt oder welche Klinik Abtreibungen vornehmen kann. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2019 ist es außerdem bereits zulässig, dass Arztpraxen selbst Auskunft darüber geben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Eine weitere Aufweichung war aus meiner Sicht nicht notwendig, da durch die bestehenden Beratungsstellen bereits eine vollumfängliche Beratung möglich ist und jede Frau mit ihrer eigenen Frauenärztin darüber auch ergänzend sprechen kann.“



