Heute hat der Landtag eine Änderung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Damit wird der Ausbau der Windkraftanlagen in Sachsen neu geregelt. Dabei wird das Flächenziel für den Ausbau der Windkraft auf das vom Bund vorgegebene Ziel zurückgestuft. Und Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen an die betroffenen Kommunen werden auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde erhöht.
Dazu sagt der Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, Ingo Flemming: „Wir haben das Planungsziel für den Ausbau der Windkraft wieder an ein realistischen Wert angepasst. Ab jetzt gelten in Sachsen wieder die Vorgaben des Bundes. Damit haben wir jetzt Planungssicherheit für alle Beteiligten.“
„Der Ausbau der Windenergie geht nur mit der Bevölkerung, es braucht die Akzeptanz vor Ort. Deshalb haben wir gleichzeitig die Beteiligung der Kommunen, insbesondere in den betroffenen Ortsteilen, verbessert. Ab 2026 müssen Betreiber bei neuen Anlagen eine Pflichtabgabe auf 0,3 Cent pro Kilowattstunde an die Gemeinden zahlen. Das macht bei einem durchschnittlichen Windrad bis zu 40.000 Euro aus. Dieses Geld soll den betroffenen Gemeinden für gemeinwohlorientierte Ziele zugutekommen.
„Dieses Gesetz zeigt, dass der Konsultationsmechanismus wirkt. Es war ein zähes aber konstruktives Ringen mit der BSW-Fraktion, um einen guten Kompromiss und somit eine gute Lösung für Sachsen zu finden. Dabei haben wir es handwerklich deutlich besser gelöst als die AfD, die ein eigenes Gesetz vorschlug.“
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