Ein Sicherheitsgewinn für alle Sachsen!

02.10.2025 - CDU zum Entwurf des Polizeivollzugsdienstgesetzes

(Dresden, 2. Oktober 2025) Heute hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zur Änderung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) zur Anhörung freigegeben. Mit diesem Gesetz soll ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt und die Grundlage dafür geschaffen werden, die Polizei in Sachsen für die aktuellen Herausforderungen fit zu machen.


Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Die letzte Novelle des Polizeigesetzes liegt sieben Jahre zurück. Seitdem haben zahlreiche Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs Anpassungen erforderlich gemacht. Es ist Zeit, dass wir unser Polizeirecht modernisieren, den Herausforderungen unserer Zeit anpassen und rechtssicher ausgestalten.“


„Der Entwurf des Innenministeriums ist die erste Etappe der Novellierung und findet meine volle Unterstützung. Jetzt kommt die Anhörung, dann die zweite Kabinettsbefassung und am Ende entscheidet der Landtag. Mit der Ausweitung von Bodycams auf Wohnungen, neuen Rechtsgrundlagen für Quellen-TKÜ sowie modernen Videoschutz und klaren Befugnissen zur Drohnenabwehr wollen wir unseren Polizisten das Instrumentarium an die Hand geben, das sie für effektive Arbeit brauchen. Dieser Entwurf ist ein Sicherheitsgewinn für Sachsen!“  

„Wir statten unsere Polizei nicht mit Sonderrechten aus, sondern sorgen dafür, dass sie über die gleichen Befugnisse wie ihre Kollegen in anderen Bundesländern verfügen. Es geht darum, die Sicherheit der Bürger ebenso zu gewährleisten wie den Schutz unserer Beamten. Terroranschläge wie in Magdeburg, München oder Solingen führen uns eindrücklich vor Augen, dass wir dafür handlungsfähig sein müssen.“

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