Es braucht eine Reform des Jugendstrafrechts

05.02.2026 - CDU zur Debatte über minderjährige Gewalttäter

Heute hat Sächsische Landtag auf Antrag der CDU über eine Reform des Jugendstrafrechts diskutiert. Der Rechtsstaat lebt davon, dass er verbindliche und nachvollziehbare Grenzen setzt, die rechtzeitig eine Wirkung entfalten. Aber wirkt das Jugendstrafrecht noch dort, wo es wirken soll – oder kommt der Rechtsstaat in immer mehr Fällen zu spät?

Dazu sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susan Leithoff: „Die Realität hat sich verändert - schneller, als unser Recht darauf reagiert. Im Jugendstrafrecht sind wir mit einer Entwicklung in unseren Kommunen konfrontiert, die viele Menschen verunsichert: Straftaten beginnen früher, sind teils schwerer, teils organisiert und sich wiederholend und sie betreffen zunehmend auch sehr junge Täter, für die das Strafrecht gar nicht greift.“

„In Leipzig soll eine Gruppe strafunmündiger Kinder für 100 bis 150 Fälle verantwortlich sein. Zwei elfjährige Jungen spielen eine zentrale Rolle. Den Kindern werden Tatvorwürfe wie Raub, Diebstahl und Körperverletzung zugeschrieben. Dieses Beispiel zeigt, dass sehr junge Tatverdächtige in kurzer Zeit eine Vielzahl schwerer Delikte begehen und der Staat strafrechtlich an einer Altersgrenze endet.“

„Es braucht eine Reform des Jugendstrafrechts! Wir müssen die Altersgrenze in Frage stellen und das Jugendstrafrecht so reformieren, dass der Erziehungsgedanke erhalten bleibt und Verantwortung dort möglich wird, wo Reife und Tatgewicht es erfordern. Prävention ohne Verbindlichkeit ist gut gemeint, aber oft wirkungslos. Und Hilfe ohne klare Grenzen verliert ihre erzieherische Wirkung.“

Hintergrund
Nach geltender Rechtslage ist strafrechtliche Verantwortung erst ab 14 Jahren möglich. Diese Grenze stammt aus einer Zeit, in der Straffälligkeit in sehr jungen Jahren die Ausnahme war.

 

(Bildnachweis: AdobeStock/Ponchita)

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