Gestern beschloss der Sächsische Landtag einen fraktionsübergreifenden Antrag zur Anerkennung von besonderen Rechenschwierigkeiten als Teilleistungsschwäche. Damit führt Sachsen einen Nachteilsausgleich in Verbindung mit pädagogischen Entwicklungsplänen bei besonderen Rechenschwierigkeiten ein.
Dazu sagt der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Holger Gasse: „Wir haben den ursprünglichen Antrag durch ein intensives Konsultationsverfahren fachlich geschärft und auf ein solides Fundament gestellt. Statt mit dem Begriff Dyskalkulie besondere Rechenschwierigkeiten pauschal als Behinderung abzustempeln, rücken wir die gezielte Überwindung dieser in den Fokus. Unser Ziel als CDU ist klar: Wir wollen Defizite nicht nur verwalten, sondern sie durch frühe Erkennung und passgenaue Förderung nachhaltig beheben, um jedem Kind den bestmöglichen Bildungsabschluss zu ermöglichen.“
„Mit dem neuen Verfahren schaffen wir ab dem Schuljahr 2026/27 endlich Verlässlichkeit durch einen stufenweisen Nachteilsausgleich. Von der Kita bis zum Abschluss setzen wir auf eine lückenlose Kette: Wir stärken die mathematischen Vorläuferfähigkeiten in der frühkindlichen Bildung und etablieren verpflichtende Tests bereits bei der Vorschuluntersuchung. Durch individuelle Bildungsvereinbarungen nehmen wir Schulen, Eltern und Schüler gemeinsam in die Pflicht, um Schwächen frühzeitig zu überwinden.“
„Echte Hilfe für Betroffene gelingt nur durch kompetente Pädagogen. Deshalb verankern wir das Thema Rechenschwierigkeiten fest in allen Phasen der Lehrerbildung und entwickeln bis Mitte 2026 ein modernes Fortbildungskonzept. Wir setzen auf Wissenschaft und Praxis, um an jeder Schule die notwendige Kompetenz sicherzustellen. Mit diesem fachlich qualifizierten Antrag definieren wir die Förderung bei Rechenschwierigkeiten in Sachsen neu – praxisnah, modern und im Sinne der Kinder“, betont der CDU-Bildungspolitiker Gasse.
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