Guter Kompromiss bei Zweckentfremdung

01.02.2024 - CDU stimmt Gesetz für mehr Wohnungen zu

Heute hat der Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen ein Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum beschlossen. Die ansteigende Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnung soll damit im positiven Sinne beeinflusst werden.

Dazu sagt der CDU-Abgeordnete und Bauingenieur Ingo Flemming: „Wir machen keinen Hehl daraus, dass wir als CDU mit dem Thema Bauchschmerzen hatten. Denn es bedeutet einen Eingriff in Eigentumsrechte. Aber wir haben einen guten Kompromiss gefunden! Im Kern geht es darum, die Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu ermächtigen, für ihr Gebiet eigene Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. So können diese die Umnutzung von Wohnraum zu anderen Zwecken unterbinden bzw. einschränken.“

„Die Sachverständigenanhörung zeigte, dass es unterschiedliche Auffassungen zur Angespanntheit des Wohnungsmarktes gibt. Für Dresden und Leipzig ist anzumerken, dass in den vergangenen Jahrzehnten manche Umnutzung willkommen war. Sei es als Arztpraxis, Anwaltskanzlei oder auch als Gemeinschaftsraum für Hausgemeinschaften. Auch die Übernachtungsform ‚Ferienwohnung‘ oder ‚Air-BnB‘ ist besonders bei der jüngeren Generation und Familien beliebt.“
„Wir haben ein schlankes Gesetz verabschiedet, das sich auf das Notwendige beschränkt und zeitlich begrenzt wurde. Wir werden es evaluieren und es wird sich zeigen, wie hoch die Zahl derjenigen Wohnungen ist, die dem Wohnungsmarkt wieder zugeführt werden konnten.“

Hintergrund
Das Gesetz legt dabei aber kein Verbot für alle Gemeinden fest, sondern ermöglicht diesen den Erlass einer entsprechenden Satzung. Kommunen sollen so selbst entscheiden können, ob Wohnraum nur mit ihrer Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit verfolgbar sein. (Bildnachweis: AdobeStock/js-photo)