Heute hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen der Regierungskoalition die Kommunalrechtsnovelle beschlossen. Sie ist eines der wichtigsten Vorhaben der Koalition im Bereich der Innenpolitik und schafft die Voraussetzung sowohl für die von der CDU geforderte Hauptamtlichkeit der Bürgermeister als Regelfall als auch für die Zahlung eines Ehrensolds in Höhe von 200 Euro für ehemalige ehrenamtliche Bürgermeister. Daneben wird die Arbeit der Räte gestärkt und es werden die Partizipationsmöglichkeiten der Bürger verbessert.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Rico Anton: „Das Ziel der CDU war es, die Kommunalpolitik für die nächsten Jahre zu stärken. Dies ist uns mit dem Gesetz gelungen! Es wird mit der CDU keine neue Gemeindegebietsreform geben. Wir wollen an den bestehenden Strukturen festhalten, sie haben sich bewährt.“
„Auch kleine Gemeinden sollen in Sachsen eine Zukunft haben. Die logische Konsequenz daraus ist, die Hauptamtlichkeit der Bürgermeister allen Gemeinden zum Regelfall zu machen. Denn es gibt keine Bürgermeister 1. und 2. Klasse“, begründet Anton.
Der CDU-Innenexperte: „Die Kommunalrechtsnovelle war notwendig, um die Kommunen – als kleinste Einheiten gelebter Demokratie – weiter zu stärken. Dazu zählt für die CDU vor allem ein starker Bürgermeister, der sich seiner Arbeit hauptamtlich widmen kann. Die Herausforderungen auf der kommunalen Ebene sind für alle Bürgermeister in den vergangenen Jahren weiter gewachsen.“



