Der Sächsische Landtag hat heute ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. 30 Jahre nach Inkrafttreten des ersten Gesetzes wird damit der Grundstein für eine moderne und nachhaltige Krankenhausstruktur geschaffen.
Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander Dierks: „In den vergangenen zwei Jahren wurde die Leistungsfähigkeit der sächsischen Krankenhäuser bei der Pandemiebewältigung deutlich. Die daraus gemachten Erfahrungen wie auch den Herausforderungen der medizinischen Versorgung bedürfen einer Weiterentwicklung der stationären Versorgung und ich freue mich, dass mit dem neuen Krankenhausgesetz dafür die Voraussetzungen geschaffen werden. Dabei steht der Patient im Mittelpunkt – sei es durch digitale Möglichkeiten zur Verbesserung seiner Behandlung oder durch die Möglichkeit zur Anwendung sektorübergreifender Ansätze. Auch erlaubt es modelhaft Anwendungen zur Weiterentwicklung von Standorten – bspw. im ländlichen Raum – oder für spezielle Bereiche wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie.“
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