Heute stimmte der Sächsische Landtag dem neuen Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) zu. Seit dem Inkrafttreten dieses Staatsvertrages im Jahr 1991 war ein erheblicher Anpassungsbedarf entstanden, der eine Novellierung erforderlich macht.
Dazu sagt der medienpolitische Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages, Andreas Nowak: „Mit der heutigen Zustimmung haben wir die intensiven Gespräche mit Sachsen-Anhalt und Thüringen zu einem aus sächsischer Sicht positiven Abschluss geführt. Mit diesem zeitgemäßen Staatsvertrag ist die Drei-Länder-Anstalt nunmehr gut für die strukturellen und technischen Herausforderungen einer digitalen Medienwelt aufgestellt. Darüber hinaus ist das neue Vertragswerk jetzt auch verfassungskonform, da es die Forderung des Bundesverfassungsgerichts im ZDF-Urteil von 2014 berücksichtigt. Danach sind künftig u.a. die Mitgliedschaft im Rundfunk- und Verwaltungsrat des MDR zeitlich begrenzt sowie die Zusammensetzung beider Aufsichtsgremien staatsferner geregelt.“
„Für uns als CDU gilt es jetzt aber auch, die notwendigen Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks voranzutreiben. Neben einer Überarbeitung des Auftrags steht für uns die Begrenzung der Linear verbreiteten Angebote, eine am öffentlichen Dienst orientierte Vergütung, die Stärkung von Information, Bildung und Dokumentation auch in der Hauptsendezeit sowie eine einheitliche Mediathek aller Öffentlich-rechtlichen Sender, also auch unter Einschluss des ZDF und des DLF, im Mittelpunkt. Außerdem wollen wir ein staats- und anstaltsfernes Qualitäts- und Auftragsmonitoring nach dem Vorbild der KEF, die das Finanzmonitoring heute schon organisert. Die wichtigste Forderung ist jedoch eine angemessene Abbildung des Ostens in der ARD: Dies umfasst Gemeinschaftseinrichtungen in den neuen Bundesländern ebenso wie mehr Programmanteil sowie Führungskräfte aus dem Osten für die gesamte ARD. An diesen Themen bleiben wir auch in den nächsten Monaten und Jahren dran.“
(Fotonachweis: MDR/Jehnichen)



