Mehr Zahnärzte für den ländlichen Raum

03.12.2025 - CDU zum neuen Landeszahnarzt-Gesetz

Heute hat der Landtag das Landeszahnärzte-Gesetz beschlossen. Die Verbesserung der medizinischen Versorgung, besonders in den ländlichen Regionen, ist der CDU seit vielen Jahren ein wichtiges Anliegen. Das gilt nicht nur für die Allgemeinmedizin, sondern auch für die zahnärztliche Versorgung.

Dazu sagt der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tom Unger: „Seit 2023 fordern wir eine Landzahnarztquote. Sie war ein wichtiges Vorhaben unseres Regierungsprogramms für die Landtagswahl. Deshalb haben wir sie im Koalitionsvertrag verankert und jetzt wird sie durch das Gesetz Realität.“

„Das ist gut für den ländlichen Raum. Laut Prognosen werden Leipzig und Dresden sowie ihr Umfeld in den Jahren 2035 und 2045 noch relativ gut versorgt sein. Problematisch wird es in Ost- und Mittelsachsen. Wir brauchen dieses Landeszahnarzt-Gesetz als ein Instrument, mit dem Studenten gebunden werden können, die ihre zahnärztliche Praxis gründen und sich niederlassen wollen.“

„Mir ist bewusst, dass die Landzahnarztquote nicht die eine Master-Lösung ist, aber sie leistet ein Puzzleteil für eine zukunftsfeste qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung. Mit dem Gesetz stellen wir die zahnärztliche Versorgung im ländlichen Raum also zukunftsfähig auf. Dabei haben wir die Unterstützung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Landeszahnärztekammer.“


Hintergrund:
Das Gesetz sieht vor, eine Vorabquote von 8,1% der Studienplätze an der Universität Leipzig und der TU Dresden an solche Bewerber zu vergeben, die sich im Gegenzug nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung zu einer zehnjährigen Tätigkeit als Zahnarzt oder Kieferorthopäde in einer Mangelregion verpflichten - ohne Numerus clausus. Bis zum 15. April 2026 können die Online-Bewerbungen eingereicht werden, danach jeweils bis Ende Februar für das kommende Wintersemester.

 

(Bildnachweis: AdobeStock_Drobot_Dean)

Ihr Ansprechpartner