Polizeigesetz wird modernem Rechtsstaat gerecht

27.03.2026 - Expertenanhörung bestätigt grundsätzliche Tragfähigkeit

Zur heutigen öffentlichen Anhörung im Innenausschuss des Sächsischen Landtags zum Gesetzentwurf zur Änderung polizeirechtlicher Vorschriften erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner:

„Die heutige Anhörung hat deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf auf einer tragfähigen rechtlichen Grundlage steht und die maßgeblichen verfassungsgerichtlichen Vorgaben konsequent erfüllt. Insbesondere die Anpassungen infolge des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs sowie die Orientierung an der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wurden von mehreren Sachverständigen als grundsätzlich gelungen bewertet.“

„Zugleich wurde bestätigt, dass der Entwurf den hohen Anforderungen an einen modernen Rechtsstaat gerecht wird: Er stärkt die Handlungsfähigkeit unserer Polizei in einer zunehmend komplexen Sicherheitslage und setzt zugleich klare rechtsstaatliche Leitplanken für den Einsatz neuer Befugnisse. Damit wird ein verantwortungsvoller Ausgleich zwischen effektiver Gefahrenabwehr und dem Schutz der Bürgerrechte gewährleistet.“

„Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass es in einzelnen Punkten noch fachliche Hinweise und unterschiedliche Bewertungen gibt – etwa bei der Ausgestaltung automatisierter Datenanalysen oder einzelner Eingriffsschwellen. Diese Hinweise nehmen wir sehr ernst und werden sie im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen.“

„Unser Ziel bleibt klar: Wir wollen ein rechtssicheres, praktikables und zugleich wirksames Polizeigesetz, das den aktuellen Bedrohungslagen gerecht wird und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in einen starken, aber rechtsstaatlich gebundenen Staat stärkt.“


Hintergrund: 
In der Anhörung am 27. März 2026 wurden zahlreiche Sachverständige aus Wissenschaft, Praxis und Interessenvertretungen gehört, darunter Vertreter von Hochschulen, Polizeigewerkschaften sowie kommunalen Spitzenverbände.

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