Rechtschreibung in der Schule sollte selbstverständlich sein

23.07.2025 - CDU-Fraktion begrüßt neue Vorschrift gegen das Gendern

Heute hat Kultusminister Conrad Clemens den von seinem Amtsvorgänger Christian Piwarz eingeschlagenen Weg zur sprachlichen Klarheit an Sachsens Schulen fortgesetzt und die überarbeitete „Verwaltungsvorschrift Rechtschreibung in Schulen“ unterzeichnet. Sie tritt zum 1. August in Kraft.

Dazu sagt der CDU-Bildungspolitiker Holger Gasse: „Ich begrüße die erneute klarstellende Regelung zur Rechtschreibung in unseren Schulen ausdrücklich. Es ist schlimm genug, dass es einer Verwaltungsvorschrift bedarf, um die Vorgaben des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung in Schulen für verbindlich zu erklären.“

„Die Gleichberechtigung von Frau und Mann ist mir persönlich und den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion wichtig. Aber ebenso wichtig ist uns unsere Muttersprache! Sie ist Ausdruck unserer Kultur und Tradition und damit ein wesentlicher Pfeiler unseres Selbstverständnisses. Sie zu pflegen und zu erhalten, sehen wir deshalb als unsere Verpflichtung an.“

„Wer auf das Gendern besteht, instrumentalisiert Sprache zur Positionierung und Politisierung. Damit beraubt er sie aber ihrer eigentlichen Aufgabe, nämlich uns Menschen miteinander zu verbinden, indem wir uns verständigen“, so Gasse.


Hintergrund:
Mit der Verwaltungsvorschrift gelten auch künftig an allen öffentlichen Schulen in Sachsen die Vorgaben des Amtlichen Regelwerks der deutschen Rechtschreibung. Sonderzeichen wie Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich oder Binnen-I finden im schulischen Bereich sowie in offiziellen Schreiben keine Anwendung. Stattdessen sollen im Sinne einer besseren Verständlichkeit geschlechtsbezogene Paarformen wie „Schülerinnen und Schüler“, geschlechtsneutrale Formulierungen oder Passivformen zum Einsatz kommen. Verstöße werden in schriftlichen Arbeiten als Fehler behandelt.

 

(Bildnachweis: AdobeStock/U.J. Alexander)

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