Heute hat das Kabinett von Ministerpräsident Michael Kretschmer eine neue Förderrichtlinie für Sirenen im Freistaat beschlossen. Insgesamt stehen den Kommunen 3,2 Mio. Euro für deren Anschaffung, Errichtung und Modernisierung ihrer Sirenen zur Verfügung. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum Jahresbeginn in Kraft und knüpft an das auslaufende Bundesförderprogramm an. Hierfür können auch noch vorliegende und gültige Angebote aus diesem genutzt werden. Bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sind förderfähig. Zusätzlich aufgenommen wurde in die neue Richtlinie der Fördertatbestand »Aufrüstung bestehender Sirenen«.
Dazu sagt die Beauftragte der Fragen des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzen der CDU-Fraktion, Kerstin Nicolaus: „Die CDU hat sich für dieses Sirenenprogramm im sächsischen Haushalt im Umfang von über drei Millionen Euro stark gemacht. Denn die Alarmierung der Bevölkerung ist im Katastrophenfall entscheidend zur Rettung von Menschenleben. Dabei braucht es einen guten Mix aus digitalen und analogen Wegen um die Bevölkerung zu erreichen.“
„Mit der heute im Kabinett beschlossenen Richtlinie können diese Mittel nach der Veröffentlichung von den Kommunen über die Landkreise abgerufen und damit ein wichtiger Schritt im Aufbau und Modernisierung der Sirenenlandschaft gegangen werden. Wir hoffen, dass möglichst viele Kommunen von der Förderung Gebrauch machen und damit den Bevölkerungs- und Katastrophenschutz stärken", so Nicolaus.
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