Tarifergebnis wird auf Beamte übertragen

24.03.2026 - CDU und SPD bringen Anpassungsgesetz in Landtag ein

Die Fraktionen von CDU und SPD werden einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger in den Landtag einbringen. Damit wird das aktuelle Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen. Das hatten beide Fraktionen im Februar von der Staatsregierung erbeten.

Dazu sagt der haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Wir übertragen das Tarifergebnis für die Angestellten des Freistaates auf die sächsischen Beamten. Das ist eine Frage der Fairness und der Anerkennung ihrer täglichen Leistung für unseren Staat. Der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unseres Gemeinwesens. Mit diesem Gesetz schaffen wir Verlässlichkeit und stärken seine Leistungsfähigkeit.“

„Dieser Tarifabschluss ist ein Ergebnis mit Augenmaß. Es bewegt sich auf einer realistischen wirtschaftlichen Grundlage und der Leistungsfähigkeit öffentlicher Haushalte. Das Tarifergebnis wird systemgerecht umgesetzt. Das heißt, der vereinbarte Mindestbetrag wird aufgrund des Abstandsgebots in eine prozentuale Anpassung überführt, um die Differenzierung zwischen den Besoldungsgruppen zu erhalten. So sichern wir das Leistungs- und Laufbahnprinzip: Wer mehr Verantwortung trägt, muss sich auch weiterhin im Besoldungsgefüge wiederfinden.“

„Uns ist außerdem wichtig, dass die Übernahme zeitgleich erfolgt. Auch wenn das parlamentarische Verfahren und notwendige technische Anpassungen dazu führen, dass die Auszahlung erst nach dem Beschluss erfolgt, stellen wir die Wirkung zum 1. April dieses Jahres sicher – gegebenenfalls durch entsprechende Nachzahlungen.“

Hintergrund:
Mit dem Gesetzentwurf setzen CDU und SPD die Tarifeinigung 14. Februar 2026 für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zügig und verlässlich um. Kern des Gesetzentwurfs ist eine dreistufige lineare Anpassung der Bezüge: zum 1. April 2026 um 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 um weitere 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 1,0 Prozent. Ergänzend werden die Anwärterbezüge in mehreren Schritten durch Festbeträge erhöht sowie die vermögenswirksamen Leistungen für Anwärter angehoben.

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