Transparenz ja – aber mit Augenmaß

03.12.2025 - CDU sieht darin Chancen für ganz Sachsen

Heute hat der Sächsische Landtag eine Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes beschlossen. Damit wird die darin vorgesehene Inbetriebnahme einer zentralen Transparenzplattform um zwei Jahre verschoben.

Dieser Schritt schafft die notwendige Zeit für eine kritische und ergebnisoffene Überprüfung, ob die geplante Pflicht zur massenhaften proaktiven Veröffentlichung von Dokumenten überhaupt notwendig, verhältnismäßig und dauerhaft leistbar ist. Das geltende Transparenzgesetz, das sächsischen Bürgerinnen und Bürgern weiterhin einen vollumfänglichen Anspruch auf Informationszugang sichert, bleibt selbstverständlich uneingeschränkt in Kraft.

Dazu erklärt der erzgebirgische Landtagsabgeordnete und Rechtspolitiker der CDU-Fraktion, Stephan Weinrich: „Mit dieser Gesetzesänderung reagieren wir verantwortungsvoll auf die Erfahrungen seit Inkrafttreten des Transparenzgesetzes. Am bestehenden Auskunftsrecht für Bürgerinnen und Bürger ändert sich rein gar nichts – wir stehen weiterhin klar zur Transparenz in staatlichem Handeln.“

Weiter führt der CDU-Landtagsabgeordnete Stephan Weinrich aus: „Was wir aber vermeiden wollen, ist eine Entwicklung in Richtung reiner Bürokratie. Der Aufbau einer Plattform, auf der zehntausende Informationen unabhängig vom tatsächlichen Informationsinteresse hochgeladen werden müssten, verursacht einen Aufwand, der in keinem Verhältnis zu derzeit jährlich nur wenigen hundert Anträgen steht. Hier bedarf es einer ehrlichen Analyse: Wie viel proaktive Veröffentlichung braucht es wirklich – und wo entsteht unnötige Belastung?“

Nur durch die beschlossene Verschiebung – auf Initiative des CDU-geführten Justizministeriums und gegen den Widerstand von Bündnis 90/Die Grünen und der Linksfraktion – konnte verhindert werden, dass die Landesverwaltung innerhalb der nächsten zwei Jahre mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von mindestens 8,4 Millionen Euro belastet wird. Noch schwerer wiegt: Die Bediensteten der Landesbehörden hätten in dieser Zeit eine enorme zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflicht schultern müssen – zulasten ihrer eigentlichen Aufgaben im Dienst der Bürger.

„Es ist unser politischer Auftrag, auch beim Thema Transparenz mit Maß und Verantwortung zu handeln. Wir stehen auf der Seite der Bürger – auch wenn das heißt, unbequeme Fragen zu stellen: Welche Maßnahme bringt tatsächlich Mehrwert? Und welche schadet am Ende mehr, als sie nutzt?“, so der CDU-Rechtspolitiker im Sächsischen Landtag Stephan Weinrich abschließend.

Das ist für uns verantwortungsvolle Politik: Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit angesichts knapper finanzieller Mittel sinnvoll zu priorisieren und dabei die Qualität der Maßnahme stets im Auge zu behalten. Wir befinden uns damit auf einer Linie mit dem Bund der Steuerzahler und den Erfahrungen anderer Bundesländer.

 

(Bildnachweis: Alexander Fuhrmann)

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