Transparenz statt Schlussstrich

05.02.2026 - Landtag beschließt gesetzliche Basis für Bewertungsausschuss

(Dresden, 5. Februar 2026) Heute beschloss der Sächsische Landtag einen Antrag für das parlamentarische Verfahren zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine frühere Stasi-Tätigkeit. Damit gibt es auch in dieser Legislaturperiode wieder eine gesetzliche Basis für ein anlassbezogenes Tätigwerden des Bewertungsauschusses des Parlaments.

Dazu sagt der CDU-Rechtspolitiker Martin Modschiedler: „Die Überprüfung der Abgeordneten und der Mitglieder der Staatsregierung auf eine Stasi-Vergangenheit ist keine überkommene Aufgabe, sondern eine lebendige Verpflichtung aus unserer Landesverfassung. Der Landtag erfüllt hier einen klaren gesetzlichen Auftrag des Souveräns, für den es keinen Ermessensspielraum gibt. Mit dem heutigen Beschluss folgen wir dem Willen der Verfassungsgeber von 1992, die die parlamentarische Überprüfung einer Stasi-Mitarbeit bewusst in Verfassungsrang gehoben haben. Wer die Verfassung nicht ignorieren will, muss diesen Auftrag daher konsequent umsetzen.“

„Der Bewertungsausschuss agiert dabei wie ein parlamentarisches Prüforgan: Er prüft anlassbezogen neue Erkenntnisse zu dieser Thematik aus dem Bundesarchiv und bewertet die persönliche Tragbarkeit für das Landtagsmandat. Dabei geht es nicht um Vorverurteilung, sondern um Transparenz. Wer nichts zu verbergen hat, braucht die Prüfung nicht zu fürchten. Am Ende entscheidet bei schwerwiegenden Fällen ohnehin das Sächsische Verfassungsgericht über die finale Konsequenz. Dieses System aus hohen Hürden für Konsequenzen, aber niedrigen Schwellen für die Überprüfung hat sich für uns als CDU bewährt.“

Modschiedler betont: „Auch 36 Jahre nach dem Ende der DDR bleibt die konsequente Aufarbeitung Teil unserer Identität im Freistaat Sachsen. Wir sind es dem Geist der Friedlichen Revolution schuldig, dass die gewählten Volksvertreter eine besondere moralische Integrität aufweisen. Solange es keine Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Sächsischen Verfassung gibt, bleibt die Überprüfung unsere Pflicht. Wir lassen uns daher nicht auf Debatten ein, die dieses fundamentale Prinzip infrage stellen.“

 

(Bildnachweis. Alexander Fuhrmann)

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