Heute legte der 1. Untersuchungsausschuss der 7. Wahlperiode des Sächsischen Landtages seinen Abschlussbericht im Plenum vor. Dieser Untersuchungssauschuss wurde auf Antrag der AfD-Fraktion im Oktober 2019 eingesetzt und beschäftigte sich u. a. mit möglichen Mängeln bei der Aufstellung der AfD-Liste zur Landtagswahl am 1. September 2019 in Sachsen.
Dazu erklärt der Obmann der CDU-Fraktion, Svend-Gunnar Kirmes: „Ein parlamentarischer Untersuchungssauschuss ist für alle nicht an einer Regierung beteiligten Fraktionen ein wichtiges Kontrollinstrument und gilt daher zu Recht auch als „scharfes Schwert“ der Opposition. Jetzt liegen über vier Jahre intensive Arbeit hinter den Mitgliedern des 1. Untersuchungsausschuss dieser Legislaturperiode. Wobei festzuhalten ist: Intensiv haben nur die Parlamentarier mitgearbeitet, die nicht zur antragstellenden Fraktion gehören.“
„Im Ergebnis könne wir nun feststellen: Der jetzt vorliegende Mehrheitsbericht zeigt eindeutig, dass es keine staatliche Einflussnahme auf die getroffene Entscheidung zur Kürzung der in Rede stehenden Landeswahlliste gab. Alle vorgebrachten Vorwürfe haben sich nicht bewahrheitet.“
Kirmes betont: „Fast man alles zusammen, dann war dieser Untersuchungsausschuss eine Farce. Und die antragstellende Fraktion hat mit ihrem eigenen Agieren diesem wichtigen Kontrollinstrument der Opposition einen Bärendienst erwiesen. Der verschwörerische Kernvorwurf ist vollständig in sich zusammengefallen. Man kann die Lektüre des Mehrheitsberichts nur ans Herz legen. Denn dabei bekommt ein gutes Gespür dafür, wie die AfD mit eigenen Unzulänglichkeiten umgeht: Es wird offenkundig, dass diese Partei auch ein Problem damit hat, die für alle geltende Wahlvorschriften einzuhalten und damit rechtsstaatlich sicher Bewerber für politische Ämter aufzustellen.“



