"Weihnachtsamnestie" wird in Sachsen abgeschafft

21.10.2025 - CDU-Fraktion setzt klaren rechtsstaatlichen Kurs durch

Mit der heutigen Entscheidung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz, die sogenannte Weihnachtsamnestie abzuschaffen, wird ein zentrales Anliegen der CDU-Landtagsfraktion umgesetzt. Die Rückkehr zu einer klaren, verlässlichen Strafvollstreckung steht in enger Übereinstimmung mit der rechtspolitischen Linie der Union im Freistaat.

Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler: „Diese Entscheidung ist ein klares Bekenntnis zu einem Rechtsstaat, der sich an Maß, Mitte und Gleichbehandlung orientiert. Wer eine Strafe erhält, soll diese vollständig verbüßen – unabhängig von religiösen oder kalendarischen Anlässen.“

Die CDU hatte sich in den vergangenen Jahren konsequent gegen die 2020 eingeführte Weihnachtsamnestie ausgesprochen. Kollektive Gnadenakte widersprechen aus Sicht der Union dem Prinzip unabhängiger Strafrechtsprechung und erzeugen schwer vermittelbare Unterschiede zwischen Gefangenen.

Modschiedler betont: „Unser sächsisches Rechtsverständnis basiert seit 1990 auf einem klaren Fundament: Strafe ist Ausdruck staatlicher Verantwortung gegenüber Opfern und Gesellschaft – sie darf nicht nach Jahreszeit bemessen werden. Dass wir nun zu dieser Haltung zurückkehren, ist Ausdruck politischer und rechtlicher Konsequenz.“

Mit der Abschaffung der Weihnachtsamnestie wird nicht nur ein wichtiger rechtsstaatlicher Maßstab wiederhergestellt. Auch Verwaltungs- und Justizbehörden werden spürbar entlastet – aufwendige Einzelfallprüfungen entfallen, das Verfahren wird klarer und effizienter.

 

(Bildnachweis: Alexander Fuhrmann)

Ihr Ansprechpartner

Mario Dense

Stellvertretender Pressesprecher | Öffentlichkeitsarbeit

0351 493-5611
mario.dense[at]slt.sachsen[dot]de