Heute hat der Sächsische Landtag einen Antrag der Regierungskoalition zur Sonderpädagogische Förderung und Inklusion an sächsischen Schulen beschlossen. Dabei ging es um einen Zwischenstand zur Entwicklung, um bei Bedarf rechtzeitig reagieren zu können.
Dazu sagt die CDU-Sozialpolitikerin Iris Firmenich: „Bei der Novellierung des sächsischen Schulgesetzes im Jahr 2018 war es uns wichtig, die Inklusion an unseren Schulen deutlich voranzubringen. Es ist durch die UN-Behindertenrechtskonvention verbrieft, dass Kinder mit und ohne Förderbedarf gemeinsam aufwachsen und gemeinsam lernen können sollen. Doch nicht in jedem Fall ist die inklusive Beschulung die beste Wahl für ein Kind, manchmal kann eben eine spezielle Förderschule dienlicher sein.“
„Im Mittelpunkt muss immer der einzelne Mensch stehen - mit seinen ganz individuellen Bedarfen. Deshalb ist Inklusion für uns kein politisch-ideologisches Thema, sondern erfordert verantwortungsvolles und umsichtiges Handeln. Die im Schulgesetz formulierten Regelungen waren nicht unumstritten, deshalb findet sich unter § 64 u.a. eine vorgeschaltete Pilotphase und eine Revisionsklausel. Bis zum 30. Juni 2022 müssen wir hier im Landtag entscheiden, ob bzw. wie wir den eingeschlagenen Weg weiter gehen wollen“, so Firmenich.
Die CDU-Sozialpolitikerin: „Wir beleuchten mit unserem Antrag die Umsetzung der Inklusion frühzeitig. Es zeigt sich schon jetzt, dass durch Corona einerseits, aber auch auf Grund erster Erfahrungen der Pilotphase, Anpassungen geboten sind. Von dem Bericht, den das Kultusministerium dem Landtag bis zum 30. September dieses Jahres vorlegen muss, erhoffe ich mir weitere wichtige Erkenntnisse. So können wir im nächsten Jahre die Weichen für die Fortentwicklung der Inklusion an unseren sächsischen Schulen richtig zu stellen.“
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