Heute hat der Sächsische Landtag einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Landesblindengesetzes beschlossen.
Dazu sagt der CDU-Sozialpolitiker Stephan Hösl: „Wir halten Wort und setzen den Koalitionsvertrag weiter um. Mit der heute beschlossenen Gesetzesänderung erhöhen wir die Leistungen des Blindengeldes von monatlich 350 Euro auf 380 Euro (plus 30 Euro). Darüber hinaus erhöhen wir weitere individuelle Nachteilsausgleiche um monatlich 20 Euro. So erhalten hochgradig Sehbehinderte 100 Euro statt bisher 80 Euro, Gehörlose 150 Euro statt bisher 130 Euro, schwerstbehinderte Kinder 120 Euro statt bisher 100 Euro und gleichzeitig Blinde und Gehörlose zukünftig monatlich 320 Euro statt bislang 300 Euro.“
Der CDU-Sozialpolitiker betont: „Mit der Erhöhung tragen wir den bedingten Mehraufwendungen und den steigenden Kosten Rechnung und können so einen wesentlichen Beitrag für die gesellschaftliche Teilhabe untersetzen.“
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