Geschäftsordnung und Immunitätsangelegenheiten
Der Arbeitskreis ist für die Änderung und Auslegung der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages zuständig. Darüber hinaus arbeit er mit an Beschlussvorlagen für den Fachausschuss des Landtags in Immunitätsangelegenheiten.