Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hat sich schon frühzeitig für die Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform eingesetzt. In diesem Zuge hat sie die Staatsregierung gebeten, den Bürgern Daten zur Verfügung zu stellen, um eine Einschätzung über eine entsprechende Umsetzung zu ermöglichen. Das muss rechtzeitig vor dem Wirksamwerden der Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 erfolgen. Diese Forderung hat nunmehr dazu geführt, dass sich der Finanzminister mit dem Sächsischen Gemeindetag über ein Transparenzregister verständigt hat.
Dazu sagt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Städte und Gemeinden entscheiden, wie hoch ihr Hebesatz und damit die Steuerbelastung der Bürger ist. Es ist im Interesse der Bürger zu erfahren, wie ihr aufkommensneutraler Hebesatz wäre. Denn die Städte und Gemeinden müssen sich bei der Hebesatzfestsetzung daran messen lassen.“
„Das angekündigte Transparenzregister ist eine wichtige vertrauensbildende Maßnahme. Ich bin dem Städte- und Gemeindetag dankbar, dass er dieses Anliegen unterstützt. Im Zuge der vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Neubewertung der Grundstücke können höhere Werte ab 2025 zwar individuell zu einer höheren – wie auch einer geringeren – Grundsteuer führen. Allerdings sollen sich die Kommunen in Summe daran nicht bereichern. Das war von Anfang an das Ziel der CDU-Fraktion!“
Hintergrund:
Mit den bis Frühjahr 2024 vorhandenen Daten aus den von den Finanzämtern festgestellten individuellen Grundsteuermessbeträgen ist es dem Finanzministerium möglich, für jede Kommune einen Grundsteuerhebesatz zu berechnen, der über alle Steuerzahler hinweg die Einnahmen aus der neuen Grundsteuer unverändert belässt.
(Bildnachweis:AdobeStock/ArTo)



