Mehr als 210 Millionen Euro für regionales Wachstum

15.01.2026 - CDU zur Neuaufstellung der GRW-Förderung

Die CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sieht in der zum 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Neuaufstellung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) eine konkrete Chance, Investitionen im Freistaat schneller zu ermöglichen und zugleich die Handlungsspielräume von Städten und Gemeinden zu erweitern. Für 2026 stehen nach dem neuen Regelwerk insgesamt bundesweit rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, das macht für Sachsen rund 210 Millionen Euro.

Dazu sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Kay Ritter: „Die Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur‘ ist ein zentrales Instrument, um Investitionen in Sachsen anzuschieben und unsere Kommunen handlungsfähiger zu machen. Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Möglichkeiten nicht im Papier stecken bleiben, sondern vor Ort ankommen - unbürokratisch, planbar und schnell.“

„Die Neuaufstellung beinhaltet praxisrelevante Verbesserungen. Ein einfacherer Förderzugang sowie die Erleichterungen bei Arbeitsplatzanforderungen sowie Anrechnungen für Ausbildungsplätze - wichtig gerade für Regionen mit Bevölkerungsrückgang, helfen Klein- und Mittelständischen Unternehmen. Eine Förderung wird auch dann möglich, wenn Vorhaben die Arbeitsproduktivität deutlich steigern, ohne dass die Beschäftigtenzahl wächst. Außerdem erhalten Kommunen mehr Spielraum, indem anteilig der Grunderwerb für Industrie- und Gewerbeflächen gefördert wird. Das erleichtert die Flächenentwicklung vor Ort.“

„Sachsen braucht Tempo bei Investitionen. Deshalb setzen wir uns für schnelle Informations- und Beratungsangebote ein, für abgestimmte Verfahren mit den Landesbehörden und für kürzere Genehmigungs- und Bewilligungsprozesse. Wer Arbeitsplätze und Wertschöpfung will, muss Planung und Förderung so organisieren, dass Projekte zügig starten können."

Hintergrund:
Die GRW ist eine Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Mit der Neuaufstellung zum 1. Januar 2026 werden Förderzugänge stärker standardisiert und einzelne Tatbestände erweitert.

Ihr Ansprechpartner