Sachsens Finanzministerium hat heute die „Steuererklärung mit einem Klick“ vorgestellt. Damit soll die digitale Abgabe künftig einfacher, schneller und nutzerfreundlicher werden. Die CDU-Fraktion begrüßt diesen Schritt grundsätzlich, sieht aber weiteren Handlungsbedarf bei Praxistauglichkeit und Ausbau der digitalen Verwaltung.
Dazu sagt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Jan Löffler: „Die Richtung stimmt: Steuererklärungen müssen einfacher, digitaler und alltagstauglich werden. Wenn das Finanzamt die Steuererklärung digital schon ausfüllt und die Bürger nur noch prüfen & klicken müssen, ist das ein großer Fortschritt sowie eine echte Erleichterung.“
„Entscheidend ist jetzt, dass aus einem guten Ansatz auch schnell ein breit nutzbares Angebot wird. Der aktuelle Zuschnitt auf sehr einfache Steuerfälle ist ein erster Schritt – unser Anspruch muss aber sein, perspektivisch deutlich mehr Menschen einzubeziehen und echte Entlastung im Alltag zu schaffen.“
„Für uns als CDU gilt: Digitalisierung ist kein Selbstzweck. Sie muss konkret spürbar sein – weniger Bürokratie, weniger Aufwand und mehr Service für die Bürger. Das Ganze macht aber nur Sinn, wenn es länderübergreifend einheitlich organisiert wird. 16 Insellösungen wären ein falsches Signal und ineffizient.“
„Gerade vor dem Hintergrund knapper Haushaltsmittel ist eine effiziente Verwaltung zentral. Moderne IT, Automatisierung und klare Prozesse helfen, Ressourcen gezielt einzusetzen. Deshalb erwarten wir, dass die Digitalisierungsstrategie konsequent weiterentwickelt und zügig umgesetzt wird.“
Hintergrund:
Ab Juli kann das digitale Angebot über die „MeinELSTER+“ App genutzt werden. Registrierte Nutzer erhalten darüber von ihrem Finanzamt eine fertige Steuererklärung mit allen vorhandenen individuellen Daten für das Steuerjahr 2025 sowie eine Steuervorschau direkt auf ihr mobiles Endgerät. Nach der Prüfung kann die Steuererklärung mit nur noch einem Klick abgesendet werden. Änderungen oder Anpassungen sind jederzeit möglich. Der Service startet zunächst für ledige, kinderlose Beschäftigte sowie für Ruheständler, die keine weiteren Einkünfte haben.
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