Der Arbeitskreis Verfassung, Recht und Europa der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages hat bei seiner ersten auswärtigen Sitzung in diesem Jahr eine Beratungsstelle der Opferhilfe Sachsen e.V. besucht und sich vor Ort über ihre Arbeit informiert. Im intensiven Austausch mit den Mitarbeiterinnen und dem ehrenamtlichen Vorstand wurde deutlich, wie vielfältig deren Unterstützung für Betroffene von Straftaten ist.
Dazu sagt die rechtspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susan Leithoff: „Ein funktionierender Rechtsstaat zeigt sich nicht nur darin, dass Straftaten verfolgt werden. Er zeigt sich auch darin, wie wir mit den Opfern umgehen. Einrichtungen wie die Opferhilfe Sachsen leisten hier eine unverzichtbare Arbeit!“
„Die Opferhilfe gibt Betroffenen Orientierung, begleitet sie durch schwierige Verfahren und hilft, Vertrauen in unseren Rechtsstaat zu bewahren. Deshalb ist wichtig, dass der Freistaat diese Arbeit unterstützt. Ich danke im Namen meiner Fraktion den Mitarbeitern und ehrenamtlichen Unterstützern der Opferhilfe Sachsen für ihr großes Engagement.“
„In unserem Gespräch wurde deutlich, wie wichtig die enge Zusammenarbeit der Opferhilfe mit Polizei, Justiz, Jugendhilfe, Beratungsstellen und weiteren Partnern ist. Dieses Netzwerk trägt maßgeblich dazu bei, dass Betroffene schnell und kompetent Unterstützung erhalten.“
Hintergrund:
Die Opferhilfe Sachsen begleitet Menschen nach Gewalttaten, unterstützt bei Behördenverfahren, bereitet Betroffene auf Zeugenaussagen vor Gericht vor und bietet psychosoziale Prozessbegleitung während des gesamten Strafverfahrens. Ihre Arbeit wird auch durch Fördermittel ermöglicht, die der Landtag als Haushaltsgesetzgeber bereitstellt.



