Das Abgeordnetengesetz regelt unter anderem die Entschädigung der Abgeordneten, Pauschalen für Mitarbeiter, Büro- und Fahrtkosten. Laut § 5 Abs. 5 des Abgeordnetengesetzes muss der Landtag innerhalb der ersten neun Monate nach seiner konstituierenden Sitzung eine Anpassung der Entschädigung für die gesamte Wahlperiode beschließen.
CDU und SPD sind dieser Verantwortung nachgekommen und haben einen Entwurf für ein neues Abgeordnetengesetz vorgelegt. Dieser wurde mit den anderen Fraktionen abgestimmt und deren Vorschläge eingearbeitet.
Nachdem die Fraktion DIE LINKE im Ergebnis der Anhörung entschieden hat, den Gesetzentwurf trotz intensiver, abschließender Verhandlungen ablehnen zu wollen, kann eine Mehrheit im Parlament nicht mehr sichergestellt werden. Daher haben sich die beiden Koalitionsfraktionen darauf verständigt, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
(Bildnachweis: Sächsischer Landtag/Stephan Floss)



