Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht und im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht beschlossen. Damit werden Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen, Brücken und Radwege vereinfacht und deutlich beschleunigt. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, Behörden zu entlasten und Infrastrukturprojekte schneller umzusetzen.
Dazu erklärt der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ingo Flemming: „Wer marode Brücken schneller sanieren, Straßen zügiger erneuern und den Radwegebau voranbringen will, muss unnötige Bürokratie abbauen. Genau das tun wir mit diesem Gesetz. Staatsmodernisierung zeigt sich nicht in Konzeptpapieren, sondern darin, dass Vorhaben schneller geplant und umgesetzt werden können.“
„Künftig können Ersatzneubauten und grundlegende Instandsetzungen deutlich einfacher umgesetzt werden. Wo bereits eine Straße existiert, müssen nicht immer wieder dieselben langwierigen Verfahren durchlaufen werden. Das reduziert Aufwand, schafft Planungssicherheit und sorgt dafür, dass dringend benötigte Infrastruktur schneller von allen genutzt werden kann.“
„Wir verschlanken Normen, vereinfachen Verfahren und entlasten die beteiligten Behörden. Allein bei Staatsstraßen können künftig bis zu 30 Prozent der Planfeststellungsverfahren entfallen. Das bedeutet mehr Tempo bei Straßen- und Brückenprojekten sowie bessere Voraussetzungen für den Ausbau von Radwegen in Sachsen.“
Hintergrund:
Mit dem Gesetz werden bestehende Vereinfachungen aus dem Bundesrecht auf sächsische Straßen übertragen. Zudem werden Regelungen im Umweltverträglichkeitsprüfungsrecht angepasst. Standards für Umwelt und Naturschutz bleiben dabei gewahrt. Ziel der Novelle ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und personelle Ressourcen in Verwaltung und Behörden effizienter einzusetzen.
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