Heute debattierte der Sächsische Landtag auf CDU-Antrag zur dauerhaften Stärkung der Apothekenversorgung im Freistaat. Anlass war das vom Deutschen Bundestag im Mai beschlossene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Die CDU-Landtagsfraktion sieht in den Neuregelungen eine dringend notwendige Weichenstellung, um auch das Apothekennetz im Freistaat wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfest aufzustellen.
Dazu sagt der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Tom Unger: „Die flächendeckende Gesundheitsversorgung in Sachsen steht und fällt mit den Vor-Ort-Apotheken. Sie sind gerade im ländlichen Raum oft die erste medizinische und soziale Anlaufstelle für die Bürger. Die beschlossene Reform setzt ein klares Signal gegen das Apothekensterben und stärkt gezielt strukturschwache Regionen.“
Unger weiter: „Wer eine verlässliche Arzneimittelversorgung will, muss den Betrieben eine wirtschaftliche Perspektive geben. Die Erhöhung des Apothekenfixums und die rechtssichere Aufhebung des Skontiverbots sind echte Befreiungsschläge für die Liquidität unserer Apothekerinnen und Apotheker. Zusammen mit der fast verdoppelten Notdienstvergütung verhindern wir so weiße Flecken in der ländlichen Notfallversorgung.“
„Mit erweiterten Angeboten wie Routine-Impfungen oder präventiven Gesundheitschecks nutzen wir die pharmazeutische Expertise der Teams vor Ort endlich voll aus und entlasten sächsische Arztpraxen. Gleichzeitig sorgt der spürbare Bürokratieabbau dafür, dass wieder mehr Zeit für die eigentliche Beratung der Menschen bleibt,“ betont der CDU-Gesundheitspolitiker.
Abschließend verweist Unger auf weiteren Handlungsbedarf im Freistaat: „Auf den Berliner Beschlüssen dürfen wir uns im Freistaat aber nicht ausruhen. Um den akuten Fachkräftemangel in Sachsens Regionen nachhaltig zu bekämpfen, wollen wir als CDU eine sächsische Landapothekerquote einführen. Nach dem erfolgreichen Vorbild unserer Landzahnarztquote wollen wir damit auch den pharmazeutischen Nachwuchs für den Freistaat sichern.“
Hintergrund:
Dem Bundestagsbeschluss zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) ging auch ein monatelanger intensiver Austausch der sächsischen CDU-Landtagsfraktion mit dem Sächsischen Apothekerverband (SAV) und der Landesapothekerkammer voraus. Sachsens inhabergeführte Apotheken stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichen Druck durch den demografischen Wandel und den Online-Versandhandel. Der bundesweite „Tag der Apotheke“ (jährlich am 7. Juni) unterstreicht regelmäßig die Systemrelevanz des Berufsstandes.
• Apothekenfixum: Dies ist der gesetzlich festgelegte Festzuschuss, den Apotheken pro abgegebenem, rezeptpflichtigem Medikament für ihre Arbeitsleistung erhalten. Nach elf Jahren Stagnation wird dieses Packungsfixum nun gestaffelt erhöht: von bisher 8,35 Euro auf 9,00 Euro zum 1. Juli 2026 und auf 9,50 Euro zum 1. Januar 2027.
• Skontiverbot: Skonti sind Preisnachlässe, die Großhändler den Apotheken bei schneller Zahlung gewähren. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte diese Rabatte 2024 für verschreibungspflichtige Medikamente untersagt, was zu massiven finanziellen Einbußen führte. Das Gesetz hebt dieses Verbot rechtssicher auf und sichert den Apotheken wichtige Einkaufsvorteile.
• Weitere Neuregelungen für die Praxis: Die Reform verdoppelt nahezu die Notdienstpauschale und erleichtert die Gründung flexiblerer Zweigapotheken in ländlichen Regionen. Zudem dürfen die Teams vor Ort künftig Routine-Impfungen (z. B. Tetanus, FSME), Schnelltests sowie präventive Checks (z. B. für Diabetes) anbieten und in dringenden Fällen Folgerezepte bei Dauermedikation direkt ausgeben.
(Bildnachweis: ERZ-Foto/Georg Ulrich Dostmann)



