Heute hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen eigenen Entwurf für das Polizeivollzugsdienstgesetz vorgestellt. Dieser bleibt deutlich hinter den sicherheitspolitischen Erfordernissen in Sachsen zurück und würde die Arbeit der Polizei am Ende erschweren.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Der Entwurf der Grünen liegt deutlich hinter dem, was ein modernes und wirksames Polizeigesetz heute leisten muss. Wer Polizeirecht im Jahr 2026 ernsthaft weiterentwickeln will, muss sich an den aktuellen Herausforderungen und Entwicklungen orientieren. Unsere Polizei braucht einen verlässliche, rechtssichere und zugleich praxistaugliche Befugnisse, um auf veränderte Sicherheitslagen, neue Täterbilder und technologische Entwicklungen reagieren zu können.“
„Der Grünen-Entwurf setzt vor allem bei den vom Verfassungsgericht beanstandeten Eingriffsschwellen, bei der Drohnenabwehr und beim Schutz vor häuslicher Gewalt an. Aber er blendet zentrale Herausforderungen der Gegenwart weitgehend aus. Er bleibt damit im Ansatz defensiv, wo Sachsen ein handlungsfähiges, ausgewogenes und zukunftsfestes Polizeirecht braucht.“
„Die Koalition verfolgt einen umfassenderen Ansatz: Wir wollen die Vorgaben des Verfassungsgerichts konsequent umsetzen und zugleich dafür sorgen, dass unsere Polizei auch bei digitaler Kriminalität, schweren Gefahrenlagen, neuen technischen Entwicklungen und im Schutz besonders gefährdeter Personen auf der Höhe der Zeit arbeiten kann. Rechtsstaatlichkeit und wirksame Gefahrenabwehr sind kein Gegensatz. Beides gehört zusammen.“
„Für uns als CDU-Fraktion ist klar: Sachsen braucht ein Polizeigesetz, das rechtssicher, verhältnismäßig und zugleich wirksam ist. Unsere Polizei muss tun dürfen, was nötig ist, um die Bürgerinnen und Bürger in einem freiheitlichen Rechtsstaat wirksam zu schützen. Genau daran arbeiten wir im parlamentarischen Verfahren.“
(Bildnachweis: Alexander Fuhrmann)



