Heute hat das Sächsische Infrastrukturministerium einen Erlass zur Sicherung der Windenergieplanung in Sachsen veröffentlicht.
Dazu sagt der Sprecher für Infrastruktur und Landesentwicklung der CDU-Fraktion, Ingo Flemming: „Wir wollen den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Sachsen weiter voranbringen, aber er muss rechtsstaatlich geregelt erfolgen und darf nicht durch unkoordinierte Einzelprojekte ad absurdum geführt werden. Daher halten wir den heute veröffentlichten Erlass für die weitere Windenergieplanung im Freistaat für mehr als geboten. Denn natürlich sehen wir die nachvollziehbaren Befürchtungen sowie die stellenweise mangelnde Akzeptanz für Windkraftanlagen in einigen Regionen unseres Landes und nehmen diese ernst. Genau deshalb geht es jetzt darum, einen ungesteuerten Windrad-Ausbau und voreilige Fakten zu verhindern, bevor die neuen Regionalpläne Ende 2027 greifen. Diese müssen greifen, damit nicht die sogenannte ‚Superprivilegierung‘ der Windkraft eintritt. Ansonsten könnten dann Windräder überall in Sachsen ungesteuert errichtet werden.“
Flemming weiter: „Wir brauchen die Windkraft als wichtigen Baustein für unseren künftigen Strommix, denn immer mehr sächsische Unternehmen fordern verlässlich grünen Strom für ihre Standorte und den erfolgreichen industriellen Wandel. Um diesen wirtschaftlichen und ökologischen Weg jedoch partnerschaftlich weiterzugehen, braucht es klare, transparente Verfahren und keine unrealistischen Maximalforderungen – weder von jenen, die jede Anlage pauschal ablehnen, noch von Investoren, die im Hauruck-Verfahren vorab Tatsachen schaffen wollen. Am Ende darf es schlicht nicht sein, dass die laufende und extrem aufwendige Arbeit der regionalen Planungsverbände durch kurzfristige Einzelanträge entwertet wird.“
Der CDU-Infrastrukturpolitiker erklärt abschließend: „Aus unserer Sicht sorgt dieser Erlass nun für die nötige juristische und praktische Stabilität in einer druckvollen Übergangsphase. Sachsen beschreitet damit einen verlässlichen Mittelweg: Diese Regelung erfüllt die strengen gesetzlichen Vorgaben des Bundes zur Flächenausweisung, schützt gleichzeitig die kommunale Planungshoheit und stellt sicher, dass der Übergang zu neuen Windenergiegebieten im ganzen Land geordnet vonstattengeht.“
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