Heute haben sich die Fraktionen von CDU, SPD und BSW inhaltlich und verfahrenstechnisch auf eine gemeinsame Anpassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes verständigt.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Ronny Wähner: „Damit ist der Weg frei für einen gemeinsamen Beschluss im Juni-Plenum. Dieser ist wichtig, da einzelne Befugnisse notwendige Anpassungen erfahren müssen, um dem Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes gerecht zu werden.“
„Darüber hinaus ist die Einigung ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit unseres Freistaates. Denn mit dem neuen Gesetz erhält Sachsens Polizei wichtige und zeitgemäße Möglichkeiten zur Verbrechensbekämpfung. Wir halten damit Schritt mit der Entwicklung moderner Polizeigesetze in anderen Bundesländern.“
„Uns als CDU war es wichtig, vor allem für die Abwehr von schweren Straftaten und Terrorismus die sogenannte Quellen-TKÜ zu schaffen. Denn auch Kriminelle nutzen verschlüsselte Kommunikation wie WhatsApp & Co. – hier muss die Polizei auf Augenhöhe gegenhalten.“
„Darüber hinaus wird die Möglichkeit der elektronischen Datenanalyse kommen. Diese ist wichtig, um im Interesse der Gefahrenabwehr die enorm gewachsenen Datenmengen schnell und effektiv auswerten zu können.“
Der Erste stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion, Sören Voigt, ergänzt: „Die Fraktionen von CDU, SPD und BSW werden das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz mit ihrer Mehrheit im Innenausschuss und im Plenum beschließen. Dies haben die Fraktionen vereinbart.
„Neben dem gemeinsamen Änderungsantrag zum Polizeivollzugsdienstgesetz, der im kommenden Innenausschuss beschlossen werden soll, wird die BSW-Fraktion noch zwei weitere Änderungsanträge einbringen. Mit diesen möchte sie ihre Positionen zu den Themen Palantir und Vorfeldstraftaten nochmals besonders betonen.“
„Alle drei Fraktionen haben sich darauf verständigt, dieses Paket an Änderungsanträgen zum Gesetz gemeinsam zu tragen, um es zu verabschieden. Damit bekräftigen wir unseren Willen zur Zusammenarbeit.“
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